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Langfristgenehmigungen – STOPP!

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Langfristgenehmigungen – STOPP!

Langfristgenehmigungen – STOPP! Menschen mit psychischen Erkrankungen sind benachteiligt

Menschen mit chronischen psychischen Erkrankungen haben es schwer, langfristig Ergotherapie verordnet zu bekommen. Dabei ist sie ein wichtiger Baustein für deren Tagesstrukturierung und die Bewältigung von Krisen, weiß Michael Busemann. Er fordert eine Änderung der Heilmittelrichtlinie und sucht Gleichgesinnte, die sich für diese Forderung ebenfalls starkmachen wollen.

Ergotherapeutische Verordnungen unterliegen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und werden in die Richtgrößen des Arztes eingerechnet. Seit Juli 2011 können Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen bei Menschen mit besonders schweren dauerhaften funktionellen oder strukturellen Schädigungen Heilmittel auch extrabudgetär verordnen. Möglich ist dies über die sogenannten Praxisbesonderheiten oder über den langfristigen Heilmittelbedarf. Derartige Verordnungen werden nicht in die Richtgröße der Arztpraxis eingerechnet.

Viele psychisch Erkrankte sind sozial isoliert und fürchten um ihren Arbeitsplatz.

Welche Diagnosen für extrabudgetäre Verordnungen von Heilmitteln infrage kommen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einem Merkblatt der Heilmittelrichtlinie festgelegt: Anlage 1 listet die Diagnosen für Praxisbesonderheiten auf und Anlage 2 sämtliche Diagnosen, für die der G-BA einen langfristigen Heilmittelbedarf sieht. Psychische Erkrankungen sind – abgesehen vom Rett-Syndrom und ab Januar 2017 dem Asperger-Syndrom – dabei nicht aufgeführt. Eine wiederholte Nachfrage beim G-BA, warum andere psychische chronische Erkrankungen in der Anlage 2 nicht gelistet seien, ergab die Auskunft: Es könne lediglich der Normalfall reguliert werden. Diagnosen also, die regelhaft einen langfristigen Heilmittelbedarf bedeuten. Psychische Erkrankungen täten dies grundsätzlich nicht. Für Ausnahmen von dieser Regel gebe es aber die Möglichkeit, ebenfalls einen Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf zu stellen, in dem man die Vergleichbarkeit mit den gelisteten Diagnosen darlegt und begründet.

Auch der neue Beschluss des G-BA vom 19. Mai 2016 zur Änderung der Heilmittelrichtlinie, die zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt, lässt psychische Erkrankungen in der Anlage 2 weiterhin außen vor.

THERAPIEZENTRUM GESUNDBRUNNEN

Praxis für Ergotherapie Siglinde Himmelhaus-Hoppe

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Tel. 030/921 238 97
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